Ist Kratom legal? Die kurze Antwort
Ist Kratom legal? Wer das googelt, bekommt meist ein schnelles „Ja“ oder ein ebenso schnelles „Nein“. Beides greift zu kurz. In Deutschland gilt Stand Oktober 2026: Kratom, also das getrocknete Blatt des Baums Mitragyna speciosa, steht nicht im Betäubungsmittelgesetz. Der Besitz ist deshalb nicht strafbar. Gleichzeitig ist Kratom in der EU kein zugelassenes Lebensmittel und in Deutschland kein zugelassenes Arzneimittel. Wer es verkauft, bewegt sich also in einem engen Rahmen, der vor allem davon abhängt, wofür ein Produkt bestimmt ist und wie es beworben wird.
In anderen Ländern sieht es völlig anders aus. In Frankreich sind Kauf und Besitz verboten, in der Schweiz stehen die Hauptalkaloide im Betäubungsmittelverzeichnis, in Thailand ist das Blatt seit 2021 wieder erlaubt. Dieser Ratgeber sortiert die Lage Ebene für Ebene: Betäubungsmittelrecht, Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht, Gerichtsentscheidungen, Europa und der Rest der Welt. Jede Aussage steht mit Quelle und Datum da, damit du sie selbst nachprüfen kannst.
Wichtig vorab: Das hier ist eine sachliche Übersicht, keine Rechtsberatung. Rechtslagen ändern sich, gerade bei Kratom. Für deinen konkreten Fall ist eine Anwältin oder ein Anwalt zuständig, nicht ein Shop-Blog. Einen Überblick über Herkunft, Handelslinien und Qualität findest du auf unserer Seite zu Kratom.
Ist Kratom legal? Das Wichtigste in Kürze
- Kein Betäubungsmittel Kratom, Mitragynin und 7-OH stehen nicht in den Anlagen I bis III des BtMG; der Besitz ist nicht strafbar.
- Kein Lebensmittel Mitragyna speciosa gilt in der EU als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel (Novel Food).
- Kein Arzneimittel Das BfArM hat Kratom nicht zugelassen und warnte am 01.07.2025 vor einer medizinischen Anwendung.
- Europa uneinheitlich Mindestens zwölf Staaten im EUDA-Raum kontrollieren die Pflanze oder ihre Alkaloide, darunter Frankreich, Schweden und Polen.
Kratom-Legalität: warum „legal oder illegal“ die falsche Frage ist
Im deutschen Recht gibt es keinen Schalter, der für eine Pflanze einfach „erlaubt“ oder „verboten“ anzeigt. Ob ein Erzeugnis verkauft, besessen oder eingeführt werden darf, entscheiden mehrere Rechtsgebiete nebeneinander. Bei Kratom sind es drei:
- Betäubungsmittelrecht (BtMG, dazu das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz NpSG): Hier geht es um Strafbarkeit von Besitz, Handel und Einfuhr.
- Lebensmittelrecht (EU-Basisverordnung 178/2002, Novel-Food-Verordnung 2015/2283): Hier geht es darum, ob etwas als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden darf.
- Arzneimittelrecht (Arzneimittelgesetz AMG): Hier geht es darum, ob ein Produkt als Arzneimittel gilt und dann eine Zulassung braucht.
Ein Produkt kann in einem Gebiet unproblematisch sein und im nächsten durchfallen. Genau das passiert bei Kratom: Das Strafrecht greift nicht, das Lebensmittel- und das Arzneimittelrecht stellen dagegen hohe Hürden auf. Welches Gebiet im Einzelfall zuständig ist, hängt stark an der Zweckbestimmung, also daran, wofür ein Erzeugnis objektiv gedacht ist. Ein und dasselbe Blattpulver kann rechtlich ein Lebensmittel, ein Arzneimittel oder keins von beidem sein, je nachdem, wie es aufgemacht und beworben wird. Klingt verwirrend? Ist es auch, selbst für Behörden. Das BfR schreibt in seiner Mitteilung 032/2025 ausdrücklich, die rechtliche Einordnung von Kratom-Produkten sei in Deutschland derzeit unklar.
Die drei Rechtsebenen im Überblick
| Rechtsgebiet | Frage | Stand für Kratom in Deutschland | Quelle |
|---|---|---|---|
| Betäubungsmittelrecht (BtMG, NpSG) | Ist Besitz oder Handel strafbar? | nicht gelistet, Besitz nicht strafbar | Pharmazeutische Zeitung 01.07.2025, EUDA |
| Lebensmittelrecht (VO 178/2002, VO 2015/2283) | Darf es als Lebensmittel verkauft werden? | nein, Novel Food ohne Zulassung | Verbraucherzentrale 19.12.2025, BfR 032/2025 |
| Arzneimittelrecht (AMG) | Ist es ein zugelassenes Arzneimittel? | nein, nicht zugelassen | BfArM 01.07.2025 |
| Zuständigkeit | Wer überwacht? | Behörden der Bundesländer | BfR 032/2025, BfArM 01.07.2025 |
Betäubungsmittelrecht: Kratom steht nicht im BtMG
Das Betäubungsmittelgesetz arbeitet mit Listen. Was in den Anlagen I bis III steht, ist ein Betäubungsmittel, alles andere nicht. Weder die Pflanze Mitragyna speciosa noch ihre bekanntesten Alkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin (kurz 7-OH) stehen dort (Pharmazeutische Zeitung, 01.07.2025; EUDA-Drogenprofil). Damit sind Besitz und Weitergabe nach dem BtMG nicht strafbar.
Auch das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfasst Kratom nach heutigem Stand nicht. Das NpSG verbietet ganze Stoffgruppen anhand ihrer chemischen Grundstruktur, vor allem synthetische Cannabinoide und Abkömmlinge bestimmter Stimulanzien. Ein Pflanzenalkaloid wie Mitragynin fällt nicht in diese Gruppen.
Wie oft über eine Aufnahme beraten wurde
Dass Kratom nicht gelistet ist, heißt nicht, dass niemand darüber nachgedacht hätte. Die Verbraucherzentrale (Stand 19.12.2025) zeichnet die Chronik nach:
- 03.05.2010: 35. Sitzung des Sachverständigenausschusses nach § 1 Abs. 2 BtMG, Entscheidung vertagt.
- 06.05.2019: 51. Sitzung, Thema beraten, kein Beschluss.
- März 2022: Daneben nimmt die Gemeinsame Expertenkommission von BfArM und BVL Kratom als neues Thema auf (28. Sitzung, Protokoll vom 10.03.2022). Sie berät allerdings nicht über das BtMG, sondern darüber, ob Kratom-Produkte als Arzneimittel oder als Lebensmittel einzustufen sind.
Die Verbraucherzentrale selbst hält eine Listung als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel für geboten. Eine konkrete Verordnung dazu gibt es bis Oktober 2026 nicht. Eine Aufnahme kann aber jederzeit kommen, denn neue Stoffe werden per Verordnung in die Anlagen aufgenommen, ohne dass der Bundestag ein neues Gesetz beschließen muss. Wer „Kratom ist legal“ als Dauerzustand verkauft, verschweigt genau das.
Und das Völkerrecht?
Auch international ist Kratom nicht erfasst. Die UN-Suchtstoffübereinkommen von 1961 und 1971 listen weder die Pflanze noch Mitragynin oder 7-OH. Der Expertenausschuss für Drogenabhängigkeit der WHO (ECDD) hat Kratom, Mitragynin und 7-OH auf seiner 44. Sitzung im Oktober 2021 in einer Vorprüfung betrachtet (Vorprüfungsbericht der WHO vom September 2021). Laut Berichten der Fachpresse über die Sitzung reichten die Belege nicht für eine kritische Überprüfung, die der nächste Schritt zu einer internationalen Kontrolle wäre; die drei Stoffe bleiben unter Beobachtung des WHO-Sekretariats. Den Abschlussbericht der WHO haben wir dazu nicht im Wortlaut geprüft. Spätere Empfehlungen der WHO dazu haben wir bei unserer Recherche nicht gefunden.

Lebensmittelrecht: warum Kratom in der EU kein Lebensmittel ist
Der wichtigste Grund, warum Kratom in Deutschland nicht einfach wie Kräutertee im Supermarkt steht, ist die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283. Sie gilt für alle Lebensmittel, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden. Solche „neuartigen Lebensmittel“ dürfen erst verkauft werden, wenn die EU sie nach einer Sicherheitsbewertung zugelassen hat.
Für Mitragyna speciosa ist ein nennenswerter Verzehr in der EU vor diesem Stichtag nicht belegt. Ein Zulassungsantrag wurde laut Verbraucherzentrale nie gestellt. Folge: Kratom darf in der EU nicht als Lebensmittel und damit auch nicht als Tee, Kapsel zum Verzehr oder Nahrungsprodukt verkauft werden. Das BfR geht in seiner Mitteilung 032/2025 vom 04.09.2025 noch einen Schritt weiter: Als Lebensmittel wären Kratom-Zubereitungen wahrscheinlich nicht zugelassene neuartige oder sogar unsichere Lebensmittel und damit in der EU nicht verkehrsfähig.
Wie das praktisch aussieht, zeigt das EU-Schnellwarnsystem RASFF. Laut Verbraucherzentrale gab es 2025 (Abfrage bis 11.12.2025) sieben Warnmeldungen zu Mitragyna speciosa, jeweils wegen einer in der EU nicht zugelassenen neuartigen Zutat.
Wann ist etwas überhaupt ein Lebensmittel?
Hier kommt Artikel 2 der EU-Basisverordnung (EG) 178/2002 ins Spiel. Lebensmittel sind danach alle Stoffe und Erzeugnisse, von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass Menschen sie aufnehmen. Entscheidend ist also nicht, was auf dem Etikett steht, sondern was ein verständiger Betrachter aus Aufmachung, Werbung und Angebot schließt. Ein Hinweis wie „nicht zum Verzehr bestimmt“ hilft nur, wenn der Rest des Auftritts dazu passt. Wie die Novel-Food-Regeln im Detail funktionieren und warum es vielen Pflanzen so geht, erklären wir in Novel Food und Kratom.
Arzneimittelrecht: nicht zugelassen, Einzelfall entscheidet
Auch als Arzneimittel ist Kratom in Deutschland nicht zugelassen. Das BfArM warnte am 01.07.2025 ausdrücklich davor, Kratom zu medizinischen Zwecken zu verwenden; Sicherheit und Wirksamkeit seien nicht ausreichend untersucht (Pressemitteilung 09/25, berichtet von der Pharmazeutischen Zeitung). Arzneimittel oder Medizinprodukte mit Kratom gibt es in Deutschland laut Verbraucherzentrale nicht.
Präsentation und Funktion: zwei Wege zum Arzneimittel
Das Arzneimittelrecht kennt zwei Arten, wie ein Produkt zum Arzneimittel wird:
- Präsentationsarzneimittel: Ein Produkt wird so aufgemacht oder beworben, als habe es Eigenschaften zur Vorbeugung oder Bekämpfung von Krankheiten. Dann gilt es als Arzneimittel, egal was drin ist. Ohne Zulassung darf es nicht verkauft werden.
- Funktionsarzneimittel: Ein Produkt verändert die physiologischen Funktionen des Körpers nennenswert. Hier hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 10.07.2014 eine wichtige Grenze gezogen (verbundene Rechtssachen C-358/13 und C-181/14, auf Vorlage des Bundesgerichtshofs zu Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden): Stoffe, die Körperfunktionen nur beeinflussen, ohne der Gesundheit zuträglich zu sein, sind keine Funktionsarzneimittel. Der BGH hob danach entsprechende Verurteilungen nach dem Arzneimittelgesetz auf (Beschluss 2 StR 22/13 vom 13.08.2014). Kratom war nicht Gegenstand dieses Verfahrens, die Linie prägt aber, wie deutsche Gerichte seitdem pflanzliche Stoffe ohne Zulassung einordnen.
Für Kratom bedeutet das: Ob ein konkretes Produkt ein zulassungspflichtiges Arzneimittel ist, entscheiden laut BfArM die Landesbehörden; Grundlage kann auch sein, dass ein Produkt mit Krankheitsbezug beworben wird. Das BfArM selbst entscheidet darüber nur auf Antrag einer Landesbehörde nach § 21 Abs. 4 AMG. Zuständig für die Überwachung von Händlern sind die Bundesländer. Einzelne Landesbehörden haben laut BfArM bereits Maßnahmen ergriffen oder planen sie; welche, hat die Behörde nicht veröffentlicht.
Praktisch heißt das: Jede Gesundheitsaussage, jede Anwendungsempfehlung und jede Mengenangabe rückt ein Produkt Richtung Arzneimittel. Deshalb findest du solche Angaben bei seriösen Anbietern nicht, und bei uns auch nicht.
Was Gerichte zu Kratom entschieden haben
Grundsatzurteile zu Kratom sind selten. Zwei Entscheidungen werden in Deutschland und Europa immer wieder zitiert, oft verkürzt.
OLG Köln 2015: Freispruch, aber kein Freibrief
Das Oberlandesgericht Köln sprach mit Beschluss vom 11.09.2015 (Az. 1 RVs 131/15 und 1 RVs 136/15) zwei Händler frei, die das Amtsgericht Düren 2013 wegen Inverkehrbringens bedenklicher und nicht zugelassener Arzneimittel verurteilt hatte; das Landgericht hatte das in geänderter Form bestätigt und 122 kg Kratom eingezogen (Tenor laut Haufe-Entscheidungsdatenbank). Laut Pharmazeutischer Zeitung stellte das Gericht klar, dass der Verkauf von Kratom nicht automatisch gegen Arzneimittel- oder Lebensmittelrecht verstößt; es komme auf den Einzelfall und die Vermarktung an.
Was der Beschluss nicht sagt: dass Kratom unbedenklich sei oder dass jeder Verkauf erlaubt wäre. In den Feststellungen, die der Beschluss wiedergibt, ist durchaus von einem „begründeten Verdacht“ auf Gesundheitsgefahren die Rede (Volltext in der NRW-Datenbank NRWE). Der Freispruch beruhte auf der rechtlichen Einordnung als Arzneimittel, nicht auf einer Entwarnung. Und er stammt aus einer Zeit vor der BfArM-Warnung 2025 und der BfR-Mitteilung 2025. Ausführlich zerlegen wir den Beschluss in Das Kratom-Urteil des OLG Köln.
Niederlande 2025: Einfuhr gestoppt
Das niederländische Wirtschaftsverwaltungsgericht College van Beroep voor het bedrijfsleven (CBb) bestätigte am 24.06.2025 (ECLI:NL:CBB:2025:340), dass der niederländische Staatssekretär für Gesundheit eine Sendung von 1.100 kg Kratom-Pulver zu Recht in amtliche Verwahrung genommen und an der Einfuhr gehindert hatte. Laut Urteil ist Kratom kein Arzneimittel und kein psychotroper Stoff im Sinne der UN-Übereinkommen, sondern ein Lebensmittel und damit ein nicht zugelassenes Novel Food. Wie weit die Zweckbestimmung trägt, zeigt ein anderer Fall: Die Rechtbank Rotterdam (23.05.2023, ECLI:NL:RBROT:2023:4249) bestätigte die Zurückweisung von 763 kg Kratom-Pulver.
Der Importeur handelte nach eigenen Angaben seit elf Jahren mit Kratom, wies es in Rechnungen als Farbstoff aus, im Sicherheitsdatenblatt unter anderem für Textilfärbung, und auf dem Luftfrachtbrief stand „not for human consumption“. Das half nicht, denn maßgeblich sei, ob nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass Menschen das Produkt aufnehmen; entscheidend war der Shop seines wichtigsten Abnehmers. Beide Urteile zeigen, wie Behörden in der EU an der Grenze vorgehen: über das Lebensmittelrecht, nicht über das Strafrecht.
💡 Tipp: Wenn ein Shop oder Forum „Kratom ist gerichtlich erlaubt“ schreibt, frag nach Gericht, Datum und Aktenzeichen. Ohne die drei Angaben ist die Aussage nichts wert.
Sammler- und Forschungsobjekt: was die Zweckbestimmung bedeutet
Fast alle Händler in Deutschland und Österreich verkaufen Kratom mit einer ausdrücklichen Zweckbestimmung, etwa als Sammlerobjekt, Forschungsmaterial oder Farbpigment. Ob diese Einordnung rechtlich trägt, hat in Deutschland bisher kein Gericht abschließend entschieden.
Bei uns heißt das konkret:
- keine Angaben zu Mengen, Zubereitung oder Anwendung, auch nicht in Kundenfragen oder FAQ
- keine Wirkbeschreibungen, auch nicht je Aderfarbe oder Handelslinie
- Abgabe nur an Erwachsene
Kratom wird ausschließlich als Sammler- und Forschungsobjekt verkauft und ist nicht zum Verzehr bestimmt. Abgabe erst ab 18 Jahren.
Wenn du wissen willst, woran du darüber hinaus einen seriösen Anbieter erkennst, also Prüfberichte zur Charge, Messmethoden und Herkunftsangaben, findest du das ausführlich auf unserer Kategorieseite Kratom und im Beitrag zur Kratom-Laboranalyse.
Bestellen, Einfuhr und Versand ins Ausland
Bestellungen aus Drittstaaten
Eine eigene Seite des deutschen Zolls zu Kratom haben wir nicht gefunden. Klar ist aber der Rahmen: Pflanzliche Erzeugnisse aus Ländern außerhalb der EU unterliegen den amtlichen Einfuhrkontrollen nach Verordnung (EU) 2017/625. Stufen die Behörden eine Sendung als nicht zugelassenes Novel Food ein, kann die Einfuhr zurückgewiesen werden. Der niederländische Fall von 2025 ist genau so ein Beispiel. Auf manchen Ratgeberseiten kursieren konkrete Bußgeldbeträge für Kratom-Importe; eine amtliche Grundlage dafür haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Zahlen.
Wer bei einem Händler mit Sitz in der EU kauft, umgeht das Einfuhrthema, weil die Ware bereits im Binnenmarkt ist. Und der Händler bleibt für Fragen zur Ware greifbar.
Versand und Reisen in andere Länder
Was in Deutschland nicht strafbar ist, kann es woanders sehr wohl sein. In Ländern, in denen Kratom oder seine Alkaloide als Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe gelistet sind, etwa Frankreich, die Schweiz, Dänemark, Schweden oder Polen, kann schon der Versand dorthin oder die Mitnahme strafbar sein. Maßgeblich ist immer das Recht des Ziellands, nicht das des Abgangslands.
Konkrete Reisetipps geben wir bewusst nicht. Wenn du mit Kratom im Gepäck verreisen willst, prüf vorher die Rechtslage im Zielland und in allen Transitländern bei einer offiziellen Stelle, etwa der Botschaft. Wie die Länder in Europa im Einzelnen regeln, steht in der Tabelle unten.
Kratom in Europa in Kürze
Die Frage „Ist Kratom legal?“ hat in Europa fast so viele Antworten wie Länder, und manche Staaten listen die ganze Pflanze, andere nur die Alkaloide Mitragynin und 7-OH. Amtlich belegt sind unter anderem ein Verbot von Kauf und Besitz in Frankreich (seit 2020), die volle Betäubungsmittelkontrolle von Mitragynin und 7-OH in der Schweiz (BetmVV-EDI, seit 01.10.2017), ein regulierter Verkauf ab 18 Jahren in Tschechien und eine verweigerte Einfuhr als nicht zugelassenes Lebensmittel in den Niederlanden (2025); laut der europäischen Drogenagentur EUDA kontrollieren mindestens zwölf Staaten im EUDA-Raum die Pflanze oder ihre Alkaloide, darunter Frankreich, Dänemark, Schweden und Polen. Für Österreich, Belgien, Großbritannien und die Slowakei kursieren Aussagen, die wir nicht amtlich bestätigen konnten. Stand: Oktober 2026.
Zum Weiterlesen: Die Länder einzeln mit Rechtsgrundlage und Fundstelle, die vier Regelungsmodelle, Tschechiens regulierten Markt und was das für den Versand bedeutet, zeigt der Ratgeber Kratom-Verbote in Europa: Länder im Überblick.

Kratom weltweit: Thailand, USA und andere
Thailand: vom Verbot zur Regulierung
Im Herkunftsland Thailand hat sich die Rechtslage am stärksten gedreht. Dort war Kratom ab 1943 verboten. Am 24.08.2021 strich das Land die Pflanze mit dem Narcotics Act (No. 8) von der Betäubungsmittelliste. Seit dem 27.08.2022 regelt der Kratom Plant Act B.E. 2565 Anbau, Handel und Werbung. Verboten ist laut Gesetzestext der Verkauf an unter 18-Jährige, Schwangere und Stillende, in Bildungseinrichtungen, Parks und über Automaten, seit Oktober 2025 auch im Umkreis von 1.000 Metern um Schulen. Ein allgemeines Online- oder Konzentratverbot enthält das Gesetz nicht; Lebensmittel mit Kratom-Extrakt sind aber nach thailändischem Lebensmittelrecht ohne Zulassung verboten. Wie Thailand nach knapp 80 Jahren Verbot zur Regulierung kam, erzählen wir in Thailand und Kratom.
Malaysia, Australien, Neuseeland, Myanmar
Laut EUDA kontrollieren außerhalb Europas unter anderem Malaysia, Myanmar, Australien und Neuseeland Kratom, teils über das Betäubungsmittel-, teils über das Arzneimittelrecht. Die Verbraucherzentrale nennt darüber hinaus mehr als 30 Staaten mit eigenen Kontrollgesetzen, darunter Japan, Serbien und Kroatien.
USA: Blatt erlaubt, 7-OH im Visier
In den USA ist die Pflanze bundesweit nicht kontrolliert. Schon 2016 hatte die Drogenbehörde DEA angekündigt, Mitragynin und 7-OH vorläufig in Schedule I aufzunehmen, die Ankündigung nach öffentlichem Widerspruch aber am 13.10.2016 im Federal Register zurückgezogen. Auf Ebene der Bundesstaaten ist die Lage ein Flickenteppich, der sich gerade 2026 laufend ändert: Manche Staaten verbieten Kratom, andere regulieren den Verkauf mit Altersgrenze und Kennzeichnung. Eine verlässliche, aktuelle Liste aus amtlicher Quelle haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir hier keine Staaten.
Seit 2025 richtet sich die Bundesebene gezielt gegen 7-OH, den Stoff, der im Blatt nur in Spuren vorkommt und in sogenannten 7-OH-Produkten chemisch angereichert wird:
- 29.07.2025: Die US-Arzneimittelbehörde FDA empfiehlt, 7-OH unter den Controlled Substances Act zu stellen, ausdrücklich nicht das Blatt.
- 06.07.2026: Die DEA kündigt an, 7-OH oberhalb eines Schwellenwerts vorläufig in Schedule I aufzunehmen.
- 14.10.2026: Die DEA zieht diese Ankündigung zurück und ersetzt sie durch eine neue (Federal Register, Dokument 2026-20943): Erfasst werden sollen Zubereitungen mit mehr als 1 mg 7-OH pro Gramm (bei Flüssigkeiten pro Milliliter) oder mit einem Verhältnis von Mitragynin zu 7-OH unter 100 zu 1.
Stand 18.10.2026 ist das angekündigt, aber noch nicht in Kraft; die Anordnung darf frühestens am 13.11.2026 ergehen und soll dann zunächst zwei Jahre gelten. Warum 7-OH-Produkte mit gemahlenem Blatt wenig gemein haben und was die US-Regeln für Europa bedeuten könnten, erklären wir in 7-OH und konzentrierte Produkte.
Was sich ändern könnte
Die Rechtslage bei Kratom ist kein fester Zustand, sondern eine Momentaufnahme. Drei Entwicklungen solltest du im Blick behalten:
- BtMG-Aufnahme: Der Sachverständigenausschuss hat 2010 und 2019 ohne Beschluss beraten, und die Verbraucherzentrale fordert eine Listung. Kommt eine Änderungsverordnung, wären Besitz und Handel in Deutschland ab ihrem Inkrafttreten strafbar.
- Landesbehörden: Das BfR betont, dass die Einordnung Ländersache ist. Einzelne Bundesländer können gegen Händler vorgehen, ohne dass sich bundesweit etwas am Gesetz ändert.
- Signalwirkung aus den USA und Europa: Die US-Regeln zu 7-OH und die Einstufungen in Nachbarländern wie Tschechien zeigen, dass Behörden konzentrierte Produkte strenger sehen als das Blatt. Eine ähnliche Unterscheidung wäre auch in der EU denkbar.
So prüfst du eine Rechtsaussage selbst
- Datum: Steht ein Stand-Datum dabei? Eine Aussage von 2022 kann 2026 falsch sein.
- Quelle: Wird eine Behörde, ein Gesetz oder ein Gericht mit Aktenzeichen genannt?
- Ebene: Geht es um Strafrecht, Lebensmittel- oder Arzneimittelrecht? „Nicht im BtMG“ heißt nicht „frei verkäuflich“.
- Land: Gilt die Aussage für Deutschland oder für ein anderes Land? Gerade Texte aus den USA werden oft unkritisch übernommen.
- Interesse: Wer schreibt? Auf die Frage „Ist Kratom legal?“ antworten Händler gern mit „ja“, Warnportale gern mit „gefährlich“. Primärquellen schlagen beide.
Deshalb aktualisieren wir diesen Beitrag regelmäßig und schreiben zu jeder Aussage ein Datum.
Ist Kratom legal? Mythen und Fakten
| Mythos | Fakt (Stand Oktober 2026) |
|---|---|
| „Kratom ist in Deutschland 100 Prozent legal.“ | Nicht im BtMG, aber weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen. Der Verkauf ist nur in engem Rahmen möglich. |
| „Das OLG Köln hat Kratom erlaubt.“ | Das Gericht sprach 2015 Händler vom Vorwurf frei, bedenkliche Arzneimittel verkauft zu haben. Eine generelle Erlaubnis ist das nicht. |
| „Kratom ist in der ganzen EU legal.“ | Frankreich, Schweden, Polen, Dänemark und weitere Staaten kontrollieren Kratom oder seine Alkaloide. |
| „Mit dem Hinweis ‚nicht zum Verzehr‘ ist alles erlaubt.“ | Entscheidend ist die objektive Zweckbestimmung des gesamten Auftritts, nicht ein einzelner Satz. Gerichtlich geklärt ist das nicht. |
| „In den USA ist Kratom verboten.“ | Das Blatt ist bundesweit nicht kontrolliert. Reguliert werden soll 7-OH, einzelne Bundesstaaten verbieten Kratom. |
| „Die WHO hat Kratom verboten.“ | Die WHO hat 2021 keine kritische Überprüfung empfohlen und beobachtet Kratom weiter. International ist es nicht kontrolliert. |
Häufige Fragen zur Rechtslage von Kratom
Ist Kratom legal in Deutschland?
Kommt auf die Ebene an. Kratom steht nicht im Betäubungsmittelgesetz, der Besitz ist nicht strafbar (Stand Oktober 2026). Es ist aber weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen und darf deshalb weder für den Verzehr noch mit Gesundheitsversprechen verkauft werden.
Fällt Kratom unter das BtMG?
Nein. Weder die Pflanze noch Mitragynin oder 7-OH stehen in den Anlagen I bis III. Über eine Aufnahme wurde 2010 und 2019 beraten, beschlossen ist nichts. Seit 2022 prüft zudem eine Expertenkommission von BfArM und BVL, ob Kratom-Produkte Arznei- oder Lebensmittel sind.
Ist Kratom-Pulver legal?
Für Blattpulver gilt dieselbe Lage wie für Kratom allgemein: nicht im BtMG, als Lebensmittel und Arzneimittel nicht zugelassen. Wir bieten Kratom-Pulver deshalb nur als Sammler- und Forschungsobjekt an.
Ist Kratom-Extrakt anders zu bewerten als Pulver?
Im deutschen Recht gibt es dafür keine eigene Regel. International sehen Behörden konzentrierte Produkte aber strenger: Thailand verbietet Lebensmittel mit Kratom-Extrakt ohne Zulassung, die USA wollen angereicherte 7-OH-Produkte erfassen. Mehr zu den Bezeichnungen steht bei den Kratom-Extrakten.
Wird Kratom bald verboten?
Ein Termin ist nicht bekannt. Eine Aufnahme ins BtMG ist aber jederzeit per Verordnung möglich, und die Verbraucherzentrale fordert sie. Deshalb nennen wir bei jeder Aussage das Stand-Datum.
Darf ich Kratom aus Asien importieren?
Sendungen aus Drittstaaten unterliegen der Einfuhrkontrolle nach Verordnung (EU) 2017/625. Als nicht zugelassenes Novel Food kann die Einfuhr zurückgewiesen werden, wie ein niederländisches Urteil von 2025 zeigt.
Ist Kratom in Österreich legal?
Laut Händlerangaben steht Kratom nicht in der österreichischen Suchtgiftverordnung, die Novel-Food-Lage ist wie in Deutschland. Eine bestätigende Behördenquelle haben wir nicht gefunden.
Ist Kratom in der Schweiz erlaubt?
Nein. Mitragynin und 7-OH stehen seit dem 01.10.2017 im Betäubungsmittelverzeichnis a der BetmVV-EDI und unterliegen damit der vollen Betäubungsmittelkontrolle. Ohne Bewilligung sind Handel und Einfuhr nicht erlaubt.
Warum steht bei Kratom „nicht zum Verzehr bestimmt“?
Weil Mitragyna speciosa in der EU ein nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel ist. Der Hinweis beschreibt die Zweckbestimmung als Sammler- und Forschungsobjekt. Er wirkt aber nur, wenn der gesamte Auftritt ohne Verzehrbezug auskommt.
Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?
Nein. Er fasst den öffentlich belegten Stand zusammen. Für deinen Einzelfall wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt. Die Antworten ersetzen keine medizinische Beratung.
Quellen und Stand
Ist Kratom legal? Kurz zusammengefasst: in Deutschland kein Betäubungsmittel, aber weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel zugelassen; in mehreren europäischen Ländern kontrolliert. Stand: 18.10.2026. Dieser Ratgeber ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung.
- BfArM, Pressemitteilung 09/25 vom 01.07.2025 (berichtet von der Pharmazeutischen Zeitung, 01.07.2025)
- BfR-Mitteilung 032/2025 vom 04.09.2025 (Kratom-Zubereitungen)
- Verbraucherzentrale, „Kratom – Erhebliches Risiko“, Stand 19.12.2025
- EUDA, Drogenprofil Kratom, Abschnitt „Control status“ (abgerufen Oktober 2026)
- Verordnung (EG) 178/2002, Art. 2; Verordnung (EU) 2015/2283; Verordnung (EU) 2017/625
- EuGH, Urteil vom 10.07.2014, C-358/13 und C-181/14; BGH, Beschluss vom 13.08.2014, 2 StR 22/13
- OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2015, 1 RVs 131 und 136/15 (Volltext NRWE; Einordnung auch laut Pharmazeutischer Zeitung)
- CBb Niederlande, Urteil vom 24.06.2025, ECLI:NL:CBB:2025:340 (Volltext rechtspraak.nl)
- Rechtbank Rotterdam, Urteil vom 23.05.2023, ROT 22/3870, ECLI:NL:RBROT:2023:4249 (Volltext rechtspraak.nl)
- Swissmedic, Anpassungen der BetmVV-EDI, in Kraft seit 01.10.2017
- ANSM, Meldung vom 07.01.2020 zum Arrêté vom 23.12.2019 (Frankreich)
- Policie ČR, Seite „Mitragyna speciosa (kratom)“ (abgerufen Oktober 2026)
- WHO, Vorprüfungsbericht Kratom, Mitragynin und 7-OH zur 44. ECDD-Sitzung (2021)
- Tilleke & Gibbins zum Narcotics Act (No. 8) B.E. 2564, Thailand; Kratom Plant Act B.E. 2565; Thai FDA, FAQ 09.12.2024
- FDA/HHS, Empfehlung vom 29.07.2025; Federal Register vom 13.10.2016, 06.07.2026 und 14.10.2026 (DEA)