Einweg-Vape entsorgen: die Kurzantwort
Eine Einweg-Vape entsorgen ist eigentlich einfach. Nur die Mülltonne ist der falsche Weg. In jedem Einweg-Gerät steckt ein Lithium-Ionen-Akku, fest verbaut zwischen Heizelement und Füllung. Rechtlich ist das Gerät damit ein Elektro-Altgerät. Es gehört weder in den Restmüll noch in den Gelben Sack, und in die Batterie-Sammelbox an der Supermarktkasse auch nicht. Abgeben kannst du es am Wertstoffhof, eine kommunale Sammelstelle für Elektroschrott oder die Rückgabe beim Handel. Seit dem 01.07.2026 muss jeder Händler, der E-Zigaretten verkauft, alte Geräte kostenlos zurücknehmen, auch im Onlinehandel und ohne Neukauf.
Was drin war, ist dabei egal, ob Nikotin, CBD oder etwas anderes. Für die Entsorgung zählt das Gerät. Unten findest du die Paragrafen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Pflichten von Kiosk, Tankstelle und Onlineshop bei der Vape-Rückgabe und Tipps für den Fall, dass ein Laden ablehnt. Stand ist Oktober 2026. Die Rechtsangaben stützen sich auf Gesetzestexte und Behördenangaben, die wir im Text nennen; eine Rechtsberatung ersetzen sie nicht.
Zum Merken:
- Elektroschrott, kein Hausmüll. Wer ein Altgerät besitzt, muss es getrennt vom Restmüll abgeben (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
- Akku drin lassen. Fest verbaute Akkus gehören mit dem Gerät zur Sammelstelle, nicht einzeln in die Batteriebox.
- Rückgabe überall, wo E-Zigaretten verkauft werden. Kostenlos, ohne Kaufzwang, seit 01.07.2026 (§ 17 Abs. 1a ElektroG).
- Brandgefahr ist der Grund. Beschädigte Lithium-Akkus lösen Brände in Müllwagen und Sortieranlagen aus.
- 2027 ändert sich die Bauweise. Ab dem 18.02.2027 müssen Akkus in neuen tragbaren Geräten austauschbar sein; ein deutsches Verkaufsverbot ist angekündigt, aber nicht beschlossen.
Entsorgung auf einen Blick
- Wohin Wertstoffhof, Sammelstelle für Elektroschrott oder Rückgabe beim Händler.
- Rücknahme Seit 01.07.2026 kostenlos bei allen Verkäufern von E-Zigaretten, auch online.
- Sicherheit Gerät nicht öffnen, offene Kontakte abkleben, beschädigte Geräte sofort abgeben.
- Stand Oktober 2026 Akkuregel ab Februar 2027 fest, Verkaufsverbot angekündigt.
Welcher Teil gehört wohin?
| Teil | Rechtliche Einordnung | Richtig | Falsch |
|---|---|---|---|
| Einweg-Vape (Akku fest verbaut) | Elektro-Altgerät | Wertstoffhof, Sammelstelle, Händler | Restmüll, Gelber Sack, Batteriebox |
| Einweg-Vape mit Ladebuchse (USB-C) | Elektro-Altgerät, trotzdem Einweg | wie oben | wie oben |
| Akkuträger für 510-Kartuschen | Elektro-Altgerät | wie oben, Gewinde-Kontakt abkleben | Restmüll, Batteriebox |
| Pod-Gerät (Akkuteil) | Elektro-Altgerät | wie oben | Restmüll, Gelber Sack |
| Ladekabel, Netzteil | Elektro-Altgerät, aber keine E-Zigarette | Wertstoffhof, großer Markt mit Kleingeräte-Rücknahme; der Kiosk darf freiwillig annehmen (§ 17 Abs. 3 ElektroG) | Restmüll |
| Leere Kartusche oder Pod ohne Akku | kein Lithium-Akku, Rücknahmepflicht nicht ausdrücklich geregelt | nach Auskunft von Laden oder Abfallberatung | Gelber Sack ohne Rückfrage |
| Wechselakku, lose | Gerätealtbatterie (BattDG) | Batterie-Sammelbox bei Händlern, die solche Akkus führen, Wertstoffhof (§§ 14, 15 BattDG) | Restmüll |
| Beschädigtes, heißes oder aufgeblähtes Gerät | Elektro-Altgerät mit erhöhtem Brandrisiko | sofort zur Sammelstelle, Personal informieren | in der Schublade sammeln |
| Umkarton und Beipackzettel | Verpackung, Papier | Papiertonne | – |
Warum eine Einweg-Vape nicht in den Hausmüll darf
Das regeln zwei Gesetze, die ineinandergreifen.
Das Elektrogesetz (ElektroG) regelt alles, was mit Strom arbeitet, also auch E-Zigaretten. § 10 Abs. 1 verpflichtet dich als Endnutzerin oder Endnutzer: Altgeräte sind „einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen“. Also nicht in die Restmülltonne, nicht in den Gelben Sack, nicht in den Papierkorb an der Bushaltestelle. Erkennbar ist die Pflicht am Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern (Anlage 3 ElektroG), das auf Gerät oder Verpackung abgebildet sein muss.
Das Batterierecht kommt seit Herbst 2025 aus einem neuen Gesetz. Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) hat am 07.10.2025 das alte Batteriegesetz (BattG) abgelöst und setzt die EU-Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542) in deutsches Recht um. Nach § 6 Abs. 1 BattDG müssen Altbatterien getrennt erfasst werden, mit einer wichtigen Ausnahme: Für Batterien, die „in andere Produkte eingebaut sind“, gilt stattdessen das ElektroG. Genauso § 14 Abs. 1 BattDG zur Rücknahme im Handel: Die Pflicht der Händler, Altbatterien anzunehmen, „erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien“.
Hier passiert der häufigste Fehler: Die grüne Batterie-Sammelbox im Drogeriemarkt ist für lose Batterien und Akkus gedacht. Eine komplette Vape gehört dort nicht hinein, denn die Box ist nicht für Geräte ausgelegt, und das Gerät landet im falschen Verwertungsweg.
Und wenn du den Akku selbst ausbaust?
Lass es. § 10 Abs. 1 ElektroG verlangt die Entnahme nur bei Altbatterien, „die nicht vom Altgerät umschlossen sind“ und sich zerstörungsfrei trennen lassen. Bei einer Einweg-Vape ist der Akku umschlossen und oft verklebt. Wer das Gehäuse aufbricht, riskiert einen Kurzschluss oder eine beschädigte Zelle, und das soll die getrennte Sammlung ja gerade verhindern. Das Umweltbundesamt rät ausdrücklich, beschädigte Akkus nicht zu öffnen.
Droht ein Bußgeld?
Möglich, aber nicht aus dem Elektrogesetz: Dessen Bußgeldvorschriften (§ 45 ElektroG) richten sich an Hersteller, Händler und Entsorger. Bußgelder für Fehlwürfe regeln Kommunen in ihren Abfallsatzungen; pauschale Beträge aus dem Netz sind mit Vorsicht zu lesen. Mehr Sorgen machen sollte dir ohnehin die Brandgefahr.

Brandgefahr: was im Müllwagen passiert
In einem Lithium-Ionen-Akku steckt viel Energie auf kleinem Raum. Solange er heil bleibt, ist das kein Problem. Im Müll schon: Im Pressbehälter des Müllwagens, auf dem Förderband und im Schredder der Sortieranlage wird das Gerät gequetscht, durchstochen oder zerrissen. Ein beschädigter Akku kann intern kurzschließen, sich stark erhitzen und Feuer fangen. Im Müll ist das Feuer dann von Papier, Kunststoff und Restmüll umgeben, also von reichlich Brennstoff.
Wie oft das passiert, schildern die beiden Verbände der Entsorgungswirtschaft. In einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium vom 14.07.2025 schreiben bvse und BDE: „In der Realität gehen wir bundesweit von ca. 30 Bränden pro Tag aus“, in Anlagen und auf Sammelfahrzeugen, ausgelöst durch Geräte mit Lithium-Batterien und einzelne Akkus. Einweg-E-Zigaretten nennen sie ausdrücklich unter den Fehlwürfen, die sich „in nahezu allen Abfallströmen“ finden. Die jährlichen Schäden der Branche schätzen sie auf eine „hohe dreistellige Millionenhöhe“, Versicherer zögen sich zurück.
Woher die Brände kommen, hatte der BDE schon in seinem Positionspapier „Brände von Entsorgungsanlagen durch falsch entsorgte Batterien“ (Stand 09/2024) beziffert: Lithium-Ionen-Akkus seien „schätzungsweise für ca. 80 % der Brände in Entsorgungsfahrzeugen und -anlagen ursächlich“, gestützt auf eine Verbändeumfrage des Fachdienstes EUWID vom Mai 2024. Das sind allerdings Schätzungen der Branche und keine amtliche Statistik. Eine bundesweite Zählung, wie viele Brände genau auf Vapes zurückgehen, gibt es bisher nicht.
Das Elektrogesetz berücksichtigt das Risiko ausdrücklich: Batteriebetriebene Kleingeräte werden an den kommunalen Stellen in eigenen Behältern gesammelt, dürfen darin nicht mechanisch verdichtet werden, und das Einsortieren übernimmt das Personal (§ 14 Abs. 1 und 2 ElektroG). Die Erfassung soll so erfolgen, dass „Brandrisiken minimiert werden“ (§ 10 Abs. 2 ElektroG).
Vape-Rückgabe seit Juli 2026: was der Handel jetzt muss
Bis Mitte 2026 mussten nur große Händler kleine Elektrogeräte zurücknehmen: Elektrohändler ab 400 m² Verkaufsfläche und Lebensmittelhändler ab 800 m², höchstens drei Geräte je Geräteart (§ 17 Abs. 1 ElektroG). Für den Kiosk, die Tankstelle oder den Spätkauf um die Ecke galt das nicht. Dabei werden gerade dort viele Einweg-Vapes verkauft.
Mit der Änderung des ElektroG (Gesetz vom 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 286) gibt es deshalb eine eigene Regel für E-Zigaretten. § 17 Abs. 1a ElektroG im Wortlaut der Kernpflicht: Vertreiber, die elektronische Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer „im Sortiment führen oder innerhalb der letzten sechs Monate geführt haben, sind verpflichtet“, solche Altgeräte „am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen“. Und: „Die Rücknahme darf nicht an den Kauf einer elektronischen Zigarette oder eines elektronischen Tabakerhitzers geknüpft werden.“ Laut Bayerischem Landesamt für Umwelt kamen damit „schätzungsweise über 80.000 zusätzliche Rückgabestellen“ hinzu (Pressemitteilung Nr. 30 vom 30.06.2026).
Für dich bedeutet das:
- Keine Mindestgröße. Entscheidend ist laut stiftung ear „nicht die Größe des Geschäftes, sondern der Verkauf von E-Zigaretten und elektronischen Tabakerhitzern“ (Pressemitteilung vom 29.06.2026). Kiosk, Tankstelle, Tabakladen und Fachgeschäft sind gleichermaßen dabei.
- Kein Kaufzwang, kein Kassenbon. Du kannst ein Gerät abgeben, ohne etwas Neues zu kaufen. Die Pflicht hängt an der Geräteart, nicht an der Herkunft; ein Gerät aus einem anderen Laden oder ein Geschenk zählt genauso.
- Keine Obergrenze. Anders als bei großen Märkten nennt Absatz 1a keine Höchstzahl. Mit einer ganzen Tüte gesammelter Vapes fährst du trotzdem besser zum Wertstoffhof, der kleine Laden hat meist nur einen kleinen Sammelbehälter.
- Vor Ort, nicht anderswo. Der Tresen oder eine Sammelbox direkt nebenan erfüllt die Pflicht, ein Verweis auf den Wertstoffhof nicht: Die Rücknahme des Händlers darf ausdrücklich nicht an einer kommunalen Sammelstelle stattfinden (§ 17 Abs. 4 Satz 2 ElektroG).
- Einweg und nachfüllbar. Das Gesetz spricht allgemein von elektronischen Zigaretten. Akkuträger und Pod-Geräte mit eingebautem Akku fallen ebenso darunter.
- Übergangsfrist abgelaufen. Die Rücknahmestellen mussten bis zum 30.06.2026 eingerichtet sein (§ 46 Abs. 1 ElektroG). Wer nach diesem Tag keine E-Zigaretten mehr anbietet, ist nicht verpflichtet.
Woran du die Rücknahmestelle erkennst. Rücknahmepflichtige Läden müssen im Eingangsbereich das Symbol nach Anlage 3a farbig und mindestens in DIN-A4-Größe „im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms“ aufhängen und erklären, wie die Rücknahme bei ihnen abläuft (§ 18a Abs. 2 ElektroG). Die stiftung ear stellt dafür das Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ und Merkblätter für Kioske und Tankstellen bereit.
💡 Sag beim Abgeben einfach: „Ich möchte alte E-Zigaretten zurückgeben.“ Aufgeblähte oder beschädigte Geräte gibst du nicht im Laden ab, sondern am Wertstoffhof, mit Hinweis auf den Zustand.
Online bestellt: Vape-Rückgabe beim Versandhändler
Die Rücknahmepflicht gilt auch für Onlineshops: § 17 Abs. 2 Satz 1 ElektroG erstreckt Absatz 1a ausdrücklich auf den „Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln“. Das Umweltamt des Kreises Steinburg stellt in seiner Pressemitteilung vom 01.07.2026 klar: „Auch für Onlinehändler gilt die Rücknahmepflicht.“ Wie die Rückgabe im Versand konkret aussehen muss, regelt das Gesetz für E-Zigaretten aber nicht. Die Vorgabe „geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung“ in Satz 4 bezieht sich dem Wortlaut nach nur auf die Rücknahme nach Absatz 1, also auf große Händler. Möglich sind etwa eine kostenlose Rücksendung oder Partner-Sammelstellen. Welchen Weg ein Shop anbietet, muss er sagen.
Das sollte im Shop stehen:
- Das Sammelstellen-Logo (Anlage 3a) gut sichtbar auf den Produktseiten oder vor bzw. bei der Bestellung (§ 18a Abs. 4 ElektroG).
- Pflichtinformationen zu den Pflichten der Endnutzer, zu den Risiken lithiumhaltiger Batterien, zur Rücknahmepflicht und zu den Rückgabemöglichkeiten des Händlers, entweder „gut sichtbar und leicht auffindbar“ im Shop oder schriftlich im Paket (§ 18 Abs. 3 Satz 2 ElektroG).
Findest du dazu nichts, frag beim Händler nach dem vorgesehenen Rückgabeweg; bis dahin bleibt jede Sammelstelle und jeder Laden mit E-Zigaretten eine kostenlose Alternative. Für Geräte, die du bei uns gekauft hast oder die zu unserem Sortiment an CBD-Vapes passen, nennt dir der Kundendienst von Grünes Gold den Rückgabeweg.
Vorsicht beim Verschicken. Lithium-Akkus sind im Paketversand kein normales Gut; Paketdienste haben dafür eigene Beförderungsbedingungen. Schick ein Gerät nur auf dem Weg, den der Händler nennt, und verpacke es so, dass nichts gequetscht wird und keine Kontakte offen liegen. Ein beschädigtes, heißes oder aufgeblähtes Gerät gehört nie in die Post, sondern direkt zur Sammelstelle.
CBD-Vape oder Nikotin-Vape: gilt die Händlerpflicht für beide?
Jetzt wird es juristisch knifflig. Das ElektroG definiert die elektronische Zigarette nicht selbst, sondern verweist auf Artikel 2 Nummer 16 Satz 1 der EU-Tabakrichtlinie 2014/40/EU (§ 3 Nr. 21a ElektroG). Dort ist eine E-Zigarette „ein Erzeugnis, das zum Konsum nikotinhaltigen Dampfes mittels eines Mundstücks verwendet werden kann“, einschließlich Bestandteilen wie dem Gerät ohne Kartusche.
Das Tabakerzeugnisgesetz geht weiter: Es erstreckt den Begriff ausdrücklich auf „nicht nikotinhaltige elektronische Zigaretten“ (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b TabakerzG). Im ElektroG fehlt eine solche Ergänzung. Ob eine Vape, die ausschließlich für CBD-Füllungen gedacht ist, unter die Händlerpflicht nach Absatz 1a fällt, ist deshalb nicht eindeutig geklärt. Bei Akkuträgern mit 510-Gewinde spricht viel dafür, weil das Gerät mit jeder passenden Kartusche genutzt werden „kann“. Eine Gerichts- oder Behördenentscheidung dazu haben wir nicht gefunden.
Im Alltag merkst du davon wenig: Am Tresen fragt in aller Regel niemand nach der Füllung. Der Wertstoffhof nimmt jedes Elektro-Altgerät kostenlos an, egal was darin verdampft wurde (§ 13 ElektroG), und große Märkte nehmen Kleingeräte bis 25 cm ohnehin an (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG). Wir meinen: Wer CBD-Vapes verkauft, sollte sich auf die Rücknahme einstellen. Und du als Kundin oder Kunde hast ohnehin immer einen kostenlosen Weg.
Beim Zubehör sieht es so aus: Lose Wechselakkus laufen über das Batterierecht: Händler müssen Gerätealtbatterien der Arten zurücknehmen, die sie selbst führen oder geführt haben, und zwar in der Menge, „derer sich private Endnutzer üblicherweise entledigen“ (§ 14 Abs. 1 BattDG); die Kommunen nehmen sie immer kostenlos an (§ 15 Abs. 1 BattDG). Ob eine leere Kartusche mit Heizwendel, aber ohne Akku unter die Rücknahme fällt, ist nicht ausdrücklich geregelt. Frag im Zweifel im Laden oder bei der Abfallberatung nach.
Einweg-Vape entsorgen Schritt für Schritt
Wer eine Einweg-Vape entsorgen will, ist mit der Abgabe in zwei Minuten durch. Wichtiger ist, dass das Gerät auf dem Weg dorthin heil bleibt.
- Gerät nicht öffnen. Gehäuse, Mundstück und Akku bleiben zusammen. Kein Aufbrechen, kein Durchschneiden, kein Versuch, den Akku herauszuhebeln.
- Offene Kontakte abkleben. Bei Akkuträgern liegt der Kontakt im 510-Gewinde offen, bei manchen Geräten die Ladebuchse. Ein Streifen Klebeband darüber verhindert Kurzschlüsse, wenn mehrere Geräte oder Schlüssel aneinanderstoßen. Das Umweltbundesamt empfiehlt das Abkleben der Pole bei allen Lithium-Akkus.
- Getrennt transportieren. 💡 Am besten in einer leeren Blechdose mit Deckel als „Akku-Box“, nicht lose in der Hosentasche zwischen Münzen.
- Nicht lange horten. Wer Altgeräte sammelt, sollte sie kühl und trocken lagern, nicht im Auto, nicht in der Sonne und nicht auf der Heizung. Das Umweltbundesamt nennt für Akkus 10 bis 25 °C als geeignete Lagertemperatur.
- Abgabestelle wählen. Wertstoffhof, kommunale Sammelstelle oder ein Geschäft, das E-Zigaretten verkauft. Am Wertstoffhof gibst du das Gerät dem Personal: Batteriebetriebene Kleingeräte sortieren die Mitarbeitenden selbst in einen eigenen Behälter ein (§ 13 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 ElektroG).
- Beschädigte Geräte ansagen. Ist ein Gerät verformt, aufgebläht oder ausgelaufen, sag das bei der Abgabe dazu, damit es gesondert gelagert wird.
Eine Sammelstelle in deiner Nähe findest du über den Rückgabefinder der Stiftung ear unter e-schrott-entsorgen.org (Suche nach Postleitzahl) oder über die Abfall-App bzw. Website deiner Kommune. Viele Landkreise bieten dazu eine telefonische Abfallberatung an.
Heiß, aufgebläht, beschädigt: was dann?
Wölbt sich ein Akku, zischt er, riecht er komisch oder wird er ohne Benutzung warm, solltest du handeln. Das Umweltbundesamt (Stand 16.07.2026) rät:
- Nicht mehr benutzen und nicht öffnen. „Der Akku kann explodieren oder brennen.“
- Sofort zur Sammelstelle bringen und die Mitarbeitenden auf den Zustand hinweisen. Beim Anfassen Handschuhe tragen, ausgelaufene Flüssigkeit mit einem feuchten Tuch aufnehmen.
- Bis dahin sicher ablegen: auf einer nicht brennbaren Unterlage, fern von Papier, Textilien und anderen Akkus, nicht im Schlafzimmer.
- Wenn es brennt: Feuerwehr über den Notruf 112 rufen und sagen, dass ein Akku brennt. Laut Umweltbundesamt löscht die Feuerwehr Akkubrände mit viel Wasser, weil das kühlt; brennende Akkus können giftige Gase freisetzen. Raum verlassen, Tür schließen.
Überhitzen kann ein Gerät auch ohne Laden, etwa wenn es gequetscht wurde oder heruntergefallen ist. Wie du Akkuträger und Geräte mit Ladebuchse sicher lädst und mitnimmst, steht im Artikel Vape-Akku laden und mitnehmen.

Vape entsorgen: Wertstoffhof, Sammelstelle oder Handel?
Es gibt mehrere richtige Wege. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie nah sie sind und was sie sonst noch annehmen.
Wertstoffhof und kommunale Sammelstelle. Die Kommunen müssen Sammelstellen einrichten, an denen du Elektro-Altgeräte kostenlos abgeben kannst (§ 13 Abs. 1 und 4 ElektroG). Dort wirst du alles auf einmal los, auch Kabel, Ladegeräte und andere Kleingeräte. Seit Juli 2026 sind Sammel- und Rücknahmestellen am bundeseinheitlichen Logo erkennbar (§ 18a Abs. 1 ElektroG): ein grünes Zeichen mit grauer Schrift.
Handel mit E-Zigaretten. Kiosk, Tankstelle, Tabakladen, Vape-Shop und Onlinehändler, die E-Zigaretten führen, nehmen seit dem 01.07.2026 alte Geräte kostenlos zurück. Im Laden muss das Logo im Eingangsbereich mindestens in DIN-A4-Größe hängen (§ 18a Abs. 2 ElektroG). Das ist meist der kürzeste Weg, oft kommst du dort ohnehin vorbei.
Größere Elektro- und Lebensmittelmärkte. Händler mit großer Verkaufsfläche nehmen ohnehin bis zu drei Kleingeräte je Geräteart an, die nicht größer als 25 cm sind (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG). Eine Vape passt in dieses Maß. Gib sie dort an der Kasse oder an der Rücknahmestation für Elektrogeräte ab, nicht in die Batteriebox.
Nicht zuständig sind Altkleidercontainer, Glascontainer und die Wertstofftonne für Verpackungen.
Wenn ein Laden die Vape-Rückgabe verweigert
Bis neue Pflichten überall angekommen sind, dauert es. Lehnt ein Geschäft mit E-Zigaretten im Regal die Annahme ab, hilft meist ein ruhiger Hinweis auf die Rechtslage.
- Freundlich nachfragen. Viele Aushilfen kennen die Regel noch nicht. Der Satz „Seit Juli müssen alle Verkaufsstellen alte E-Zigaretten kostenlos zurücknehmen, auch ohne Kauf“ reicht oft.
- Auf das Logo achten. Fehlt das Rücknahme-Logo im Eingangsbereich, obwohl E-Zigaretten verkauft werden, fehlt auch eine Pflichtangabe (§ 18a Abs. 2 ElektroG).
- Notieren statt streiten. Laden, Datum, Uhrzeit. Das Gerät nimmst du wieder mit und gibst es am Wertstoffhof ab, nicht in den Restmüll.
- Behörde informieren. Für die Händlerpflichten ist die Behörde zuständig, die das jeweilige Bundesland bestimmt; das Umweltbundesamt ist nach § 45 Abs. 3 ElektroG nur für Herstellerpflichten wie die Registrierung zuständig. Welche Stelle bei dir zuständig ist, weiß die Abfallberatung deines Kreises oder deiner Stadt.
Bei den Informationspflichten versteht das Gesetz keinen Spaß: Wer Endkunden „nicht, nicht richtig, nicht vollständig“ über die Rückgabe informiert, handelt ordnungswidrig (§ 45 Abs. 1 Nr. 13b und 13d ElektroG); das Bußgeld kann bis zu 10.000 Euro betragen (§ 45 Abs. 2).
Zeitleiste: Rücknahme, Akkuregel, Verbotsdebatte
| Datum | Was | Rechtsgrundlage | Status |
|---|---|---|---|
| 07.10.2025 | Batterierecht-Durchführungsgesetz ersetzt das Batteriegesetz | BattDG, BGBl. 2025 I Nr. 233 | in Kraft |
| 25.11.2025 | Änderung des Elektrogesetzes verkündet, ohne Einweg-Verbot | BGBl. 2025 I Nr. 286 | in Kraft |
| Mai 2026 | Bundesumweltminister kündigt Verkaufsverbot an | noch kein Gesetzentwurf | angekündigt |
| 30.06.2026 | Frist für Rücknahmestellen und Logo im Handel | § 46 ElektroG | abgelaufen |
| 01.07.2026 | Rücknahmepflicht für E-Zigaretten bei allen Händlern | § 17 Abs. 1a ElektroG | gilt |
| 18.02.2027 | Akkus in neuen tragbaren Geräten müssen austauschbar sein | Art. 11 VO (EU) 2023/1542 | beschlossen |
Ausblick in Kürze: Akkuregel 2027 und Verbotsdebatte
Beschlossen ist die EU-Batterieverordnung: Ab dem 18.02.2027 müssen Akkus in neu in Verkehr gebrachten tragbaren Geräten vom Endnutzer leicht austauschbar sein (Art. 11 VO (EU) 2023/1542), was eine Vape mit verklebtem Akku nicht erfüllt. Ein deutsches Verkaufsverbot ist angekündigt, ein Gesetzentwurf lag bis Oktober 2026 nicht vor; Belgien, Frankreich, Großbritannien und Österreich haben Einweg-Vapes bereits verboten. An der Entsorgung ändert beides nichts.
Was beschlossen ist und was nur angekündigt, die Länderregeln mit Fundstellen, die vier Definitionen von „Einweg“ und was die Regeln für Akkuträger bedeuten, steht im Ratgeber Einweg-Vape-Verbot und EU-Batterieverordnung. Welche Bauarten es gibt, erklärt der Vape-Technik-Ratgeber, die Rechtslage rund um Steuer, Werbeverbot und Jugendschutz der Ratgeber CBD-Vapes und Recht.
Einweg-Vape entsorgen: Mythen und Fakten
„Eine leere Einweg-Vape ist doch harmlos.“ Leer heißt nur, dass die Füllung verbraucht ist. Der Akku bleibt im Gerät und kann noch Restladung haben. Restladung plus Quetschung im Müllwagen, und schon wird es gefährlich.
„Die gehört in den Gelben Sack, ist ja Plastik.“ Nein. Der Gelbe Sack ist für Verkaufsverpackungen. Ein Gerät mit Akku ist Elektroschrott (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
„Ab in die Batteriebox, da ist ja ein Akku drin.“ Auch nicht. Die Rücknahmepflicht für Batterien im Handel umfasst ausdrücklich keine Produkte mit eingebauten Batterien (§ 14 Abs. 1 BattDG). Lose Wechselakkus dürfen dagegen in die Box.
„Der Kiosk kann mich zum Wertstoffhof schicken.“ Nein. Die Rücknahme muss am Ort der Abgabe oder direkt daneben stattfinden, die kommunale Sammelstelle zählt dafür nicht (§ 17 Abs. 4 Satz 2 ElektroG).
Häufige Fragen: Einweg-Vape entsorgen
Wo kann ich eine Einweg-Vape entsorgen?
Am Wertstoffhof, an einer kommunalen Sammelstelle für Elektroschrott oder bei jedem Händler, der E-Zigaretten verkauft. Seit dem 01.07.2026 ist die Rückgabe dort kostenlos und ohne Neukauf möglich (§ 17 Abs. 1a ElektroG).
Darf eine Vape in den Restmüll oder den Gelben Sack?
Nein. Eine Vape mit Akku ist ein Elektro-Altgerät und muss getrennt vom Siedlungsabfall abgegeben werden (§ 10 Abs. 1 ElektroG). Im Müllwagen kann der Akku beschädigt werden und einen Brand auslösen.
Kann ich die Vape in die Batterie-Sammelbox werfen?
Nicht das ganze Gerät. Die Batteriebox ist für lose Batterien und Akkus gedacht; Produkte mit eingebauten Batterien sind von der Batterierücknahme im Handel ausgenommen (§ 14 Abs. 1 BattDG). Das Gerät gehört zur Elektroschrott-Sammlung.
Muss ein Händler meine Vape zurücknehmen, wenn ich sie woanders gekauft habe?
Ja. Wer E-Zigaretten im Sortiment führt oder in den letzten sechs Monaten geführt hat, muss Altgeräte kostenlos zurücknehmen, unabhängig davon, wo du sie gekauft hast, und ohne dass du etwas Neues kaufst.
Kann ich meine Vape bei Edeka oder im Supermarkt abgeben?
Ja, wenn der Markt E-Zigaretten verkauft: Dann gilt die Rücknahmepflicht nach § 17 Abs. 1a ElektroG unabhängig von der Größe des Geschäfts. Lebensmittelmärkte ab 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, nehmen außerdem Kleingeräte bis 25 cm zurück, höchstens drei je Geräteart (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 ElektroG). Gib das Gerät an der Kasse ab, nicht in die Batteriebox.
Nimmt dm eine Vape zurück?
Das hängt von der Filiale ab: Pflicht ist die Rücknahme dort, wo E-Zigaretten verkauft werden oder die Flächengrenzen aus § 17 Abs. 1 ElektroG greifen. Frag an der Kasse nach. Die grüne Batteriebox im Drogeriemarkt ist nur für lose Batterien, nicht für ganze Geräte.
Wie entsorge ich eine Elf Bar oder eine andere Marken-Vape?
Wie jede andere Einweg-Vape, die Marke spielt keine Rolle. Alle diese Geräte haben einen fest verbauten Lithium-Akku und gehören als Elektroschrott zum Wertstoffhof, zur Sammelstelle oder zu einem Händler mit E-Zigaretten.
Brauche ich für die Vape-Rückgabe einen Kassenbon?
Nein. Die Pflicht hängt an der Geräteart, nicht an der Herkunft. Ein Kaufnachweis ist im Gesetz nicht vorgesehen, und eine Obergrenze für die Zahl der Geräte nennt § 17 Abs. 1a ElektroG auch nicht.
Ich habe online bestellt. Wie gebe ich das Gerät zurück?
Die Rücknahmepflicht gilt auch für Onlinehändler (§ 17 Abs. 2 ElektroG). Wie die Rückgabe abläuft, muss der Shop gut sichtbar erklären. Bei Grünes Gold erfährst du den Rückgabeweg beim Kundendienst. Verschick nur auf dem genannten Weg und nie beschädigte Akkus; alternativ bleibt jede Sammelstelle oder jeder Laden mit E-Zigaretten.
Gilt die Rücknahmepflicht auch für CBD-Vapes?
Das ist rechtlich nicht eindeutig, weil das ElektroG auf eine EU-Definition mit nikotinhaltigem Dampf verweist. Praktisch nimmt der Handel Vapes meist ohne Rückfrage an, und der Wertstoffhof nimmt jedes Elektro-Altgerät kostenlos.
Was mache ich, wenn ein Laden die Rückgabe ablehnt?
Freundlich auf § 17 Abs. 1a ElektroG hinweisen, notfalls Laden und Datum notieren, das Gerät am Wertstoffhof abgeben und die zuständige Behörde über die Abfallberatung deiner Kommune informieren.
Soll ich den Akku vorher ausbauen?
Nein. Fest verbaute Akkus bleiben im Gerät. Wer das Gehäuse aufbricht, riskiert einen Kurzschluss. Kleb offene Kontakte wie das 510-Gewinde eines Akkuträgers mit Klebeband ab und gib das Gerät komplett ab.
Was mache ich mit einer aufgeblähten oder heißen Vape?
Nicht mehr benutzen, nicht öffnen, auf einer nicht brennbaren Unterlage fern von anderen Akkus ablegen und zügig zur Sammelstelle bringen; sag dort Bescheid. Brennt es, ruf die Feuerwehr unter 112.
Die Antworten ersetzen keine medizinische Beratung.
Quellen und Stand
Kurz zusammengefasst: Eine Einweg-Vape entsorgen heißt, sie als Elektroschrott abzugeben, am Wertstoffhof, an einer Sammelstelle oder bei jedem Händler mit E-Zigaretten, seit dem 01.07.2026 kostenlos, ohne Kauf und auch im Onlinehandel; Ladekabel und lose Akkus haben eigene Wege. Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist eine sachliche Einordnung und keine Rechtsberatung. Zum Sortiment geht es über die CBD-Vapes.
- Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) §§ 3 Nr. 21a, 10, 13, 14, 17, 18, 18a, 45, 46 und Anlagen 3 und 3a, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 286
- Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) vom 30.09.2025, BGBl. 2025 I Nr. 233, §§ 6, 14 und 15
- Richtlinie 2014/40/EU (Tabakrichtlinie), Art. 2 Nr. 16; Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
- Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung), Art. 11, Art. 59 Abs. 3, Art. 96
- BDE, Positionspapier „Brände von Entsorgungsanlagen durch falsch entsorgte Batterien“, Stand 09/2024 (Lobbyregister des Bundestags, SG2409200033), mit Verweis auf die EUWID-Verbändeumfrage vom 03.05.2024
- bvse und BDE, gemeinsamer Brief „Maßnahmen gegen existenzbedrohende Batteriebrände in der Recyclingwirtschaft“ vom 14.07.2025
- Kreis Steinburg, Pressemitteilung „Vapes richtig entsorgen“ vom 01.07.2026
- stiftung ear, Pressemitteilung „Wer Vapes verkauft, muss Vapes auch zurücknehmen“ vom 29.06.2026; Merkblätter für Kioske und Tankstellen auf e-schrott-entsorgen.org
- Bayerisches Landesamt für Umwelt, Pressemitteilung Nr. 30 vom 30.06.2026
- Umweltbundesamt, „Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus“, Stand 16.07.2026
- stiftung ear, Rückgabefinder auf e-schrott-entsorgen.org
- Verbraucherzentrale, „Wegen Brandgefahr: Werden Einweg-Vapes bald verboten?“, Stand 02.06.2026
- Ärzteblatt und Pharmazeutische Zeitung (05/2026) zur Ankündigung des Bundesumweltministers
- Verbote im Ausland: news.belgium.be (Belgien, 01.01.2025), Regierung von Wales (Großbritannien, 01.06.2025), Loi n° 2025-175 (Frankreich, 26.02.2025), BGBl. I Nr. 68/2026 (Österreich, 20.08.2026); Einzelheiten im Ratgeber zum Einweg-Verbot